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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Saarländisches Landesplanungsgesetz vom 18. November 2010

Link zum RechtstextSLPG

Kerninhalte

Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet.

Leitvorstellung der Landesplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die

  • die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen und kulturellen Funktionen in Einklang bringt, 
  • zur dauerhaften Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zum umfassenden Schutz des Klimas, zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren sowie zur Verwirklichung der Geschlechter- und der Generationengerechtigkeit beiträgt und 
  • zu einer dauerhaften großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

 

 

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