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Link zum Rechtstext

MeldeVO wassergefährdende Stoffe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über den Meldedienst bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Einrichtung eines Warn- und Alarmdienstes bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen.

Sie normiert die Aufgaben dieses Meldedienstes, bestimmt die zuständigen Meldestellen und legt das Meldeverfahren fest.

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