Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 |
Link zum Rechtstext | SächsBRKG |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, durch Regelungen zum Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Bränden, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen und Katastrophen zu gewährleisten. \par \par Es regelt unter anderem die Aufgaben der Feuerwehr, die Organisation der Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Berufs- und Pflichtfeuerwehren sowie Werk- und Betriebsfeuerwehren) und ihre Einsätze. |