Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. Februar 2006 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen in Sachsen-Anhalt zu schaffen. |