Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. |
Tags | GerImmissions-Richtlinie SA; GeruchsImm-Richtlinie SA; GerImmissions-RL SA; GeruchsImm-RL SA; GEIM-Richtlinie SA; GEIM-RL SA |