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Die Richtlinie ist als Anlage A 2.2.1.13 in der Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) enthalten.

Link zum Rechtstext

Löschwasserrückhalte-Richtlinie

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe in der Fassung von September 2000

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.

Sie gilt unter anderem für bauliche Anlagen, in oder auf denen wassergefährdende Stoffe 

  • der Wassergefährdungsklasse WGK 1 mit mehr als 100 t je Lagerabschnitt oder 
  • der Wassergefährdungsklasse WGK 2 mit mehr als 10 t je Lagerabschnitt oder 
  • der Wassergefährdungsklasse WGK 3 mit mehr als 1 t je Lagerabschnitt

gelagert werden.

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