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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2012

Link zum RechtstextIZG SH

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Informationen zu schaffen.

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