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Link zum Rechtstext

Sicherheitsleistung Abfallentsorgungsanlagen Sachsen-Anhalt

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen vom 1. Dezember 2016

Kerninhalte

Dieser Runderlass bestimmt, dass zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten gemäß § 5 Abs. 3 BImSchG bei Abfallentsorgungsanlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 BImSchG Sicherheitsleistungen gefordert werden können, und regelt deren Höhe, Festsetzung, Erbringung und Inanspruchnahme.

 

 

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