Link zum Rechtstext | Richtlinien TKB-Beihilfe |
Bezeichnung | Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung vom 19. Mai 2015 |
Kerninhalte | Diese Richtlinien regeln die Gewährung von Beihilfen aus dem Tierseuchenfonds für die Beseitigung von Tierkörpern an beihilfeberechtigte kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel in Schleswig-Holstein halten, in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und sowohl ihrer Melde- als auch ihrer Beitragspflicht zum Tierseuchenfonds nachgekommen sind. |