Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen (Ausgabe Juni 2015) |
Link zum Rechtstext | Ausbildungsanforderungen PSA Absturz und Rettungsausrüstungen |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz stellt als Hilfestellung für Unternehmer geeignete Maßstäbe an Art und Inhalt von Unterweisungen sowie Anforderungen an Ausbildende und Unterweisende dar. Er beschreibt sowohl die Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zum Rückhalten, Positionieren oder Auffangen bzw. Rettungsausrüstungen (RA) verwenden, als auch die Anforderungen an Art und Inhalte von Unterweisungen und an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden. Er behandelt weder die Unterweisung von Personen, die Seilzugangs- und Positionierungsverfahren anwenden, noch die Ausbildung von Einsatzkräften der Feuerwehren, des THW und der Hilfeleistungsorganisationen. |