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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst (Ausgabe September 2016)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 304-002

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf die Feststellung der Eignung von Stellen für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern.

Ziel des Feststellungsverfahrens ist es, die Qualität und Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung sicherzustellen.

 

 

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