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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden als Kreispolizeibehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dresden vom 25. Januar 2018

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt auf allen öffentlichen Straßen im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Dresden und insbesondere auch auf Flächen der Grün- und Erholungsanlagen.

Sie gilt auch, wenn die Störung von Privatgrundstücken ausgeht.

Sie bestimmt, dass die Landeshauptstadt Dresden sowohl Kreis- als auch Ortspolizeibehörde ist.

Sie enthält insbesondere Regelungen zum Schutz gegen Lärmbelästigung, zu Tieren, zum Verhalten im öffentlichen Bereich und zu Hausnummern.

 

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