Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden als Kreispolizeibehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dresden vom 25. Januar 2018 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt auf allen öffentlichen Straßen im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Dresden und insbesondere auch auf Flächen der Grün- und Erholungsanlagen. Sie gilt auch, wenn die Störung von Privatgrundstücken ausgeht. Sie bestimmt, dass die Landeshauptstadt Dresden sowohl Kreis- als auch Ortspolizeibehörde ist. Sie enthält insbesondere Regelungen zum Schutz gegen Lärmbelästigung, zu Tieren, zum Verhalten im öffentlichen Bereich und zu Hausnummern. |