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Die Norm ist noch nicht gültig. Sie ist ab dem 28. Januar 2022 anzuwenden.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Vertrieb, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln geregelt.

Sie gilt für Tierarzneimittel, die gewerblich zubereitet wurden, oder bei deren Zubereitung ein industrielles Verfahren angewendet wurde, und die in Verkehr gebracht werden sollen.

Sie gilt nicht für
-> Tierarzneimittel, die autologe oder allogene Zellen oder Gewebe enthalten, die keinem industriellen Prozess unterzogen wurden,
-> Tierarzneimittel auf der Basis radioaktiver Isotope,
-> Futtermittel-Zusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003;
-> Tierarzneimittel, die für Versuche in Forschung und Entwicklung bestimmt sind,
-> Arzneifuttermittel und Zwischenerzeugnisse nach der Verordnung (EU) 2019/4.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. Oktober 2020

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