Link zum Rechtstext | Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt unter anderem die Pflichten sowohl der Betreiber von Häfen, gewerbsmäßig betriebenen, befestigten Umschlagstellen und von Stammliegeplätzen für Fahrgastschiffe als auch der Schiffsführer und Schiffsbetreiber bezüglich der Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt. |
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