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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung vom 17. Dezember 2020

Link zum Rechtstext

Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kerninhalte

Zweck des Gesetzes ist die Sicherstellung eines effizienten Vollzugs, die Umsetzung der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben sowie die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen.
Es ersetzt das LAbfG BW.

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