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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 30. Juli 2019

Link zum RechtstextThürGIG 2019

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft herzustellen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

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