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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 1. März 2005

Link zum RechtstextVermessungs- und Katastergesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens und bestimmt, dass diese durch die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, die für die Landesvermessung zuständige Behörde und die Bezirksregierungen wahrgenommen werden.

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