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Link zum Rechtstext

Wassergesetz

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Wassergesetz für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2013

 

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), in der jeweils geltenden Fassung, auszuführen und zu ergänzen, soweit das WHG keine oder keine abschließende Regelung getroffen hat oder bestimmte Regelungsbereiche ausdrücklich dem Landesrecht eröffnet sind. Es enthält auch vom WHG abweichende Regelungen.

Neben dem Zweck und den Zielen des WHG sind zusätzlich folgende Grundsätze zu beachten:

  • Mit dem Allgemeingut Wasser ist sparsam und effizient umzugehen.
  • Die Gewässer sind wirksam vor stofflichen Belastungen zu schützen.
  • Beim Hochwasserschutz sollen ökologisch verträgliche Lösungen angestrebt werden.
  • Der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen berücksichtigt werden.

 

TagsWG Baden-Württemberg; WassG Baden-Württemberg; WasserG Baden-Württemberg; WassG BW; WasserG BW; Wassergesetz Baden-Württemberg 
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