Kurzbezeichnung | Abfallbeseitigungs- und Abfallbeseitigungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Meinerzhagen in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2017 und Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Meinerzhagen in der Fassung der neunten Änderungssatzung vom 28. November 2018 |
Rechtsebene | Meinerzhagen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Meinerzhagen die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallbeseitigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Gebühr fest. |
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Bezeichnung | Abfallbeseitigungssatzung |
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Bezeichnung | Abfallbeseitigungsgebührensatzung |
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