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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen Entschließung 2 vom 12. Dezember 2002 der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See vom 22. Dezember 2003

Link zum RechtstextInternational Ship and Port Facility Security Code

Kerninhalte

Der ISP Code umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr bei Schiffen und Hafenanlagen.
Der ISP-Code gliedert sich in zwei Teile:
-> Teil A: verpflichtende Maßnahmen vor allem für Reedereien und Hafenbetreiber
-> Teil B: enthält vor allem Erfüllungsoptionen und Umsetzungshilfen


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