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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über elektrische Betriebsräume vom 28. Oktober 1975

Link zum RechtstextEltVO BW

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen: 

  • Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV 
  • ortsfeste Stromerzeugungsaggregate 
  • Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen

in 

  • Geschäftshäusern
  • Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten
  • Büro und Verwaltungsgebäuden
  • Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs- und Säuglingsheimen
  • Schulen und Sportstätten
  • Beherbergungsstätten, Gaststätten
  • geschlossenen Großgaragen und 
  • Wohngebäuden

Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.

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