Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Morsbach vom 1. August 2012 in der Fassung des V. Nachtrages vom 25. September 2017 |
Rechtsebene | Morsbach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Morsbach die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung unter der Bezeichnung „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung" betreibt, und legt die ihr zugewiesenen abfallwirtschaftlichen Aufgaben fest. Sie sieht vor, dass sich die Gemeinde zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter bedienen kann. In diesem Sinne wird die Sortierung, Verwertung, Behandlung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung der Abfälle vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) wahrgenommen. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Gemeinde Morsbach |
URL-Adresse | https://www.morsbach.de/wp-content/uploads/2019/02/Satzung_ueber_die_Abfallentsorgung_01012019.pdf |
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