Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 19. Dezember 2012 |
Rechtsebene | Neuwied |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Neuwied, dem die Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald) sowie die Städte Dierdorf und Neuwied angehören (große kreisangehörige Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises), als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung durch die öffentliche Einrichtung „Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied“ betreibt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgung durch den Landkreis und die Anschlusspflicht der Grundstückseigentümer. |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied |
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