Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 9
Next »
Bezeichnung | Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1996 |
Rechtsebene | Karlsruhe |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung der Stadt Karlsruhe legt folgende Rangfolge der Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung fest: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwertung 3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung, keine Ersatzbrennstoff-Herstellung) 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Sie bestimmt zudem, dass die Stadt die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer mit dem Ziel informiert und berät, eine möglichst weitgehende Abfallvermeidung und -verwertung zu erreichen. |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Stadt Karlsruhe |
URL-Adresse | https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-7-11.pdf |