Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel vom 26. November 2018 |
Rechtsebene | Kassel |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Kassel in Erfüllung ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt die Stadt, zur Deckung ihres Aufwands Benutzungsgebühren zu erheben. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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