Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Selb vom 25. Juni 2014 |
Rechtsebene | Selb |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Selb eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung betreibt . Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen. Die Satzung regelt insbesondere das Recht und die Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
URL-Adresse | https://www.selb.de/file/11299_strassenreinigungssatzung_01_07_2014.pdf |
Manage space
Manage content
Integrations