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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 470/2009

Kerninhalte

Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit enthält diese Verordnung Regelungen und Verfahren zur Festsetzung
-> der maximal in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässigen Konzentration des Rückstands eines pharmakologisch wirksamen Stoffes („Rückstandshöchstmenge“);
-> des Rückstandswerts eines pharmakologisch wirksamen Stoffes, der aus Kontrollgründen im Falle bestimmter Stoffe, für die keine Rückstandshöchstmenge gemäß dieser Verordnung festgesetzt wurde, festgelegt wird („Referenzwert für Maßnahmen“).

StoffGültigkeit/InkrafttretenBemerkungQuelle
Ciclesonid09.02.2020Änderung der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 in Bezug auf die Einstufung des Stoffs Ciclesonid hinsichtlich der RückstandshöchstmengeDVO 2020/43
Bambermycin09.02.2020Änderung der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 in Bezug auf die Einstufung des Stoffs Bambermycin hinsichtlich der RückstandshöchstmengeDVO 2020/42
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