Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung AWV Ostthüringen |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftszweckverbandes Ostthüringen und Satzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Ostthüringen über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung, beide vom 1. Dezember 2005 |
Rechtsebene | Weida |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Abfallentsorgung durch den Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (AWV), dem sich der Landkreis Greiz angeschlossen hat, dem die Stadt Weida angehört. Sie bestimmt, dass der Verband die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. zwang sowie Einsammeln und Befördern der vom Verband zu entsorgenden Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Verband, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung und der dafür erforderlichen Einrichtung Gebühren (Grund und Leistungsgebühr sowie Deponie- und Behandlungsgebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. Der Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen ist Mitglied des Zweckverbands Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO). |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftsgebührensatzung |
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Bezeichnung | ZRO |
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