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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Gebührensatzung

Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weimar in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16. März 2012 und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar vom 28. März 2012 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 2. November 2020

Rechtsebene

Weimar

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Weimar für die Territorien der Stadt Weimar, der Gemeinde Nohra einschließlich Ortsteile Ulla und Obergrunstedt sowie der Gemeinde Isseroda zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt. Die Entwässerungseinrichtung umfasst die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung sowie Entwässerungsgräben, die der Ableitung von Abwasser aus angeschlossenen Grundstücken dienen und keinen Gewässerstatus im Sinne des Wasserrechts haben. Zur Entwässerungsanlage der Stadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit sie sich im öffentlichen Straßengrund befinden. Die Entwässerungssatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen.

Die Gebührensatzung berechtigt die Stadt Weimar,

  • Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung
  • Grundgebühren für Schmutzwasser
  • Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser
  • Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser und
  • Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen sowie
  • Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind,

zu erheben.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/buergerservices/ortsrecht/oeffentl_einrichtungen/75_5_Entwaesserungssatzung_i.d.F.d.3.AE.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/buergerservices/ortsrecht/oeffentl_einrichtungen/75_6_Geb%C3%BChrensatzung_GS-EWS_2.%C3%84..pdf

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