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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2021

Link zum Rechtstext

Umweltschadensgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für
- Umweltschäden und unmittelbare Gefahren solcher Schäden, die durch eine der in Anlage 1 aufgeführten beruflichen Tätigkeiten verursacht werden;
- Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinn des § 19 Absatz 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes und unmittelbare Gefahren solcher Schäden, die durch andere berufliche Tätigkeiten als die in Anlage 1 aufgeführten verursacht werden, sofern der Verantwortliche vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

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