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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 12. Dezember 2017

Rechtsebene

Winnenden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Winnenden die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserreinigungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Winnenden

URL-Adresse

http://www.winnenden.de/site/Winnenden_Responsive/get/params_E450886220/250195/Abwassersatzung%202017.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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