Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz vom 24. März 2015 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche, ressourcenschonende, risikoarme und gesamtwirtschaftlich kostengünstige Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie zu gewährleisten. Insbesondere soll das Gesetz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und damit dem Schutz des Klimas dienen. |
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