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Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2005

Rechtsebene

Simmern

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die AöR Rhein-Hunsrück Entsorgung, die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu dem auch die Verbandsgemeinde Simmern gehört, für die Abfallverwertung und -beseitigung zuständig ist, für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (ausschließlich) erhebt. Sie legt unter anderem die Entstehung der Gebührenschuld, den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Rhein-Hunsrück Entsorgung

URL-Adresse

https://www.rh-entsorgung.de/de/Unternehmen/Rechtliche-Grundlagen/Rechtliche-Grundlagen/Abfallgebuehrensatzung-2020.pdf

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