Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung im Landkreis Uckermark |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Uckermark und Satzung über die Abfallgebühren des Landkreises Uckermark, beide vom 4. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Schwedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Uckermark, dem die Stadt Schwedt angehört, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öfffentliche Einrichtung betreibt. Sie legt insbesondere die Abfallarten und den Anschluss- und Benutzungszwang bzw. das Anschluss- und Benutzungsrecht fest. Die Abfallgebührensatzung erlaubt dem Landkreis Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zu erheben. Sie legt die verschiedenen Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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Bezeichnung | Allgemeinverfügung zum Ausschluss von Abfällen |
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