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Link zum Rechtstext

BGG 960 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3/vormals BGV A3) (Ausgabe April 1985)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält ein Formular zur Bestätigung, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechend beschaffen ist.

Die Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

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