Link zum Rechtstext | Ordnungswidrigkeiten-Gesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 |
Kerninhalte | Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2021 -Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft |
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