Bezeichnung | Abfallsatzung der Stadt Friedberg vom 11. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Friedberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Abfallentsorgung der Stadt das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen umfasst. Sie regelt neben den Aufgaben zur Abfallentsorgung auch die Gebühren, die die Stadt zur Deckung des Aufwandes, der ihr bei der Wahrnehmung Abfallwirtschaftlicher Aufgaben entsteht, erhebt. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallsatzung mit Gebühren |
URL-Adresse |
General
Content
Integrations