Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 7 Next »

 



Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Fassung vom 28. September 2006

Link zum Rechtstext

Landesgleichberechtigungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Benachteiligungsverbots von Menschen mit Behinderung und der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung (Gleichberechtigungsgebot).

Es normiert insbesondere, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf (Diskriminierungsverbot).

Es enthält zudem Regelungen unter anderem zur Barrierefreiheit, zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und zur Sicherung der Mobilität sowie zur Förderung von Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen.

  • No labels