Link zum Rechtstext | EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt unter anderem für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge nach der Richtlinie 2007/46/EG. Sie benennt das Kraftfahrt-Bundesamt als Genehmigungsbehörde für Typgenehmigungen und Genehmigungen für den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder für seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind (Autorisierung von Teilen oder Ausrüstungen). Als Genehmigungsbehörde für Einzelgenehmigungen bestimmt sie die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Sie enthält Bestimmungen sowohl zur EG-Typgenehmigung als auch zur Kleinserien-Typgenehmigung. |
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