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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Rohrleitungsbauarbeiten (Ausgabe Januar 2015)

Link zum RechtstextDGUV Regel 201-052

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von überwiegend erdverlegten Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Gase und andere Stoffe; ausgenommen davon sind Rohrleitungen für Sauerstoff, Acetylen und Luft sowie das Arbeiten an Gasleitungen.

Sie findet keine Anwendung auf Rohrvortriebe (Durchpressungen, Durchbohrungen), Spülbohrungen und Bodenverdrängungsgeräte.

 

 

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