Kurzbezeichnung | Abwasser- und Abwassergebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf vom 21. Dezember 2011 und Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf vom 29. April 2005 |
Rechtsebene | Düsseldorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Düsseldorf unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten und Versickern des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie die Verwertung oder Beseitigung des anfallenden Klärschlammes umfasst und die Stadt zum Zwecke der Abwasserbeseitigung die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung (öffentliche Abwasseranlage) zur Verfügung stellt.Sie regelt unter anderem Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung, Anschlusskanal, Abscheideranlagen und Einleiterüberwachung. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt Düsseldorf, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie von Grundwasser und für Abwasseruntersuchungen zur Deckung ihrer Kosten Gebühren und Auslagen zu erheben.Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
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Bezeichnung | Anlage 1 zur Abwassersatzung |
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Bezeichnung | Anlage 2 zur Abwassersatzung |
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