BremAbwAG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bremisches Abwasserabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1989


Link zum Rechtstext

Abwasserabgabengesetz


Kerninhalte

Dieses Gesetz legt für Bremen fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach dem geschätzten Wirkungsgrad der zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. Es regelt die Abgabepflicht des Einleiters und die Abgabefreiheit von Niederschlagswasser.

Es bestimmt zudem den Veranlagungszeitraum und die Fälligkeit der Abgabe sowie die für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes zuständigen Behörden.


Links zur RechtsänderungReview vom 13. April 2021