TrinkWEntVO HB

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung und über die Meßmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung vom 11. April 1997

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Trinkwasserentnahmeverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der (nicht mehr gültigen) Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung und der (ebenfalls nicht mehr gültigen) Richtlinie 79/869/EWG über die Messmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung.

Sie gilt für oberirdische Gewässer und Gewässerteile, die für die Entnahme von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden – mit Ausnahme von Wasserentnahmen zum Zwecke der künstlichen.