EmissionserklärungsV HB

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen vom 3. Juli 2002

Link zum Rechtstext

Emissionserklärungsverordnung Abwasser

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Erklärung der Art und Menge von Abwasser, das in den in Anhang 1 aufgeführten Anlagen anfällt und in Gewässer (Direkteinleitung) oder in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) oder in Abwasseranlagen Dritter eingeleitet wird (Emission).

Für den Anwendungsbereich gelten die Anlagen-Kapazitätsgrenzen des Anhanges I der – mittlerweile aufgehobenen – Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).