FeuVO Srl

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom 11. März 2022

 Link zum RechtstextFeuerVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.

Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Mai 2022