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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder vom 24. Mai 2004

Link zum RechtstextFruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Beurteilung von Fruchtsäften, Fruchtsaft ähnlichen Erzeugnissen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung und Verkehrsverbote.
Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse sowie die koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juni 2020

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