Kurzbezeichnung | Abwasserbeseitigungs- und Abgabensatzung der Stadt Osnabrück |
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Osnabrück vom 24. März 2009 und Satzung vom 15. Dezember 1992 über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Osnabrück |
Rechtsebene | Osnabrück |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Osnabrück zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers als jeweils eine öffentliche Einrichtung je eine rechtlich selbstständige Anlage zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung, zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung und zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht der Stadtwerke Osnabrück AG bedient. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang sowohl hinsichtlich Schmutz- als auch hinsichtlich Niederschlagswassers sowie Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Abgabensatzung berechtigt die Stadt, für die öffentlichen Abwasseranlagen Beiträge zur Deckung des Aufwands für die zentralen Kanalisationsanlagen als Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage (Abwasserbeiträge), Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlage (Abwassergebühren) und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse zu erheben. Sie legt unter anderem jeweils Maßstab und Höhe für den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühr fest. |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung |
URL-Adresse | https://www.osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/VIII-8-Abwasserbeseitigungssatzung.pdf |
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Bezeichnung | Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung (AAS) |
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