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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Energieeffizienzgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt -> die Bedingungen für die Erbringung von Endenergieeinsparungen durch den Bund und die Länder, -> eine Energieeinsparverpflichtung für öffentliche Stellen und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für öffentliche Stellen, -> die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen, -> die Umsetzung von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen in Unternehmen, -> Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen sowie Informationspflichten für Betreiber von Rechenzentren und Betreiber von Informationstechnik und -> die Vermeidung, Verwendung sowie Auskunft über Abwärme für Unternehmen. |