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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fahrzeuginstandhaltung (Ausgabe März 2023)

Link zum Rechtstext

GUV-R 157 (alt)

Kerninhalte

Diese DGUV Regel richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandhalten. Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Fahrzeuge im Sinne der Schrift sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt oder gezogen werden. Dazu zählen auch z.B. Agrarmaschinen, Schienenfahrzeuge und Flurförderzeuge.

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