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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung (Ausgabe März 2023)

Kerninhalte

Anhang I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) listet die „störfallrelevanten“ Stoffe bzw. Gefährlichkeitsmerkmale mit dazugehörigen Mengenschwellen für die Grundpflichten bzw. erweiterten Pflichten auf.

Dieser Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit gibt eine Hilfestellung, wie Abfälle im Sinne der Störfall-Verordnung einzustufen sind.



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